Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.315 Anfragen

Wartepflicht für Linksabbieger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 9 Abs. 3 StVO muss, wer links abbiegen will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Ihn trifft mithin eine Wartepflicht.

Allerdings indiziert die objektive Verletzung des § 9 Abs. 3 StVO nicht stets ein Verschulden; vielmehr muss das Vorrecht des Geradeausfahrers für den Wartepflichtigen in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein.

Ob die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist, muss unter Beachtung aller Umstände des konkreten Falls unter Berücksichtigung berechtigter Verkehrserwartungen ermittelt werden.


LG Krefeld, 25.08.2020 - Az: 3 O 35/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern