Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.516 Anfragen

Haftung von Audi für den dort entwickelten und hergestellten 3,0-Liter-Motor

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Käufer steht gegen die Herstellerin ein Schadensersatzanspruch nach § 826, § 31 BGB zu, wenn das Fahrzeug (hier: A6 Avant 3.0 TDI quattro) mit einer mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet ist, die eine Fahrzykluserkennung beinhaltet welche zuverlässig erkennt, wenn das Fahrzeug den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt und daraufhin einen speziellen Abgasrückführungsmodus aktiviert, der zu niedrigeren NOx-Emissionen im Vergleich zum realen Fahrbetrieb führt.

Eine Aufheizstrategie stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, wenn eine Vielzahl von Initialisierungsparametern so gewählt und kombiniert wird, dass diese Strategie nahezu ausschließlich im NEFZ wirkt, während diese schon bei kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen abgeschaltet wird.


LG Augsburg, 01.07.2022 - Az: 92 O 6/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant