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Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW Multivan Trendline 2,0 TDI)

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos erfordern ein Abwarten nicht, denn selbst wenn entsprechend der in den Schlussanträgen vertretenen Auffassung davon ausgegangen würde, die RL 2007/46/EG solle (auch) das Interesse des individuellen Erwerbers eines Kraftfahrzeugs schützen, kein Fahrzeug zu erwerben, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, handelt es sich bei den zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen § 6 und § 27 EG-FGV nicht um Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.

Eine Prüfstandserkennung kann verneint werden, wenn auch nach dem klägerischen Vorbringen die AGR-Rate schon während der genormten Prüfstandsfahrt zurückgefahren wird und die geschilderte Programmierung der Steuerung der AGR-Rate und der Zuführung von AdBlue in den SCR-Katalysator ausweislich der klägerseits vorgetragenen Messungen der DUH nicht zu einer Überschreitung des NOx-Grenzwertes im Realbetrieb führt.

Es ist ein starkes Indiz sowohl gegen das Vorliegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als auch eines Schadens, wenn das KBA - wie im Fall des Motortyps EA 288 - nach jahrelangen intensiven Untersuchungen in keinem Fall einen verpflichtenden Rückruf wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat.


OLG München, 25.07.2022 - Az: 24 U 2890/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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