Auch ein - hier nicht vorliegender - verbindlicher Rückruf indiziert nicht für sich allein, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei der Beantragung der Erteilung der Typgenehmigung über das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung arglistig getäuscht wurde.
Es ist nicht Aufgabe eines gerichtlichen Sachverständigen, eine nicht näher beschriebene Divergenz zwischen anderweitig gemessenen Abgaswerten unterschiedlicher Fahrzeugtypen aufzuklären und auch zu erklären.
Das „On Board Diagnosesystem“ (OBD) hat keine „abgaswertüberwachende“, sondern eine bloße „funktionsfähigkeitskontrollierende“ Funktion innerhalb des Fahrzeugs.
Es ist nicht Aufgabe eines gerichtlichen Sachverständigen, eine nicht näher beschriebene Divergenz zwischen anderweitig gemessenen Abgaswerten unterschiedlicher Fahrzeugtypen aufzuklären und auch zu erklären.
Das „On Board Diagnosesystem“ (OBD) hat keine „abgaswertüberwachende“, sondern eine bloße „funktionsfähigkeitskontrollierende“ Funktion innerhalb des Fahrzeugs.
OLG Bamberg, 01.08.2022 - Az: 10 U 62/22
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