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Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Feststellung des erstinstanzlichen Landgerichts, eine Fahrkurve sei im streitgegenständlichen Fahrzeug nie vorhanden gewesen, ist für das Berufungsgericht grundsätzlich bindend.

Die Rechtsauffassung des Generalanwalts Rantos in seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 ist zum jetzigen Zeitpunkt weder für die deutschen Gerichte noch für den Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindlich.


OLG Bamberg, 13.06.2022 - Az: 3 U 59/22

Vorgehend: LG Hof, 22.02.2022 - Az: 33 O 329/21

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