Die einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB stützenden Feststellungen zum EA 189 von VW gelten für den von Opel entwickelten Motor ebenfalls.
Auch der Käufer eines Opel-Fahrzeugs hätte spätestens im Jahr 2016 der Frage nachgehen müssen, ob auch sein Fahrzeug vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen ist.
Wird ein Fahrzeug, dessen zuvor produzierte Modelle noch eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgewiesen haben, bereits ab Werk mit der neuesten, vom KBA freigegebenen Softwareversion ausgestattet, entsteht dem Käufer kein Schaden.
Auch der Käufer eines Opel-Fahrzeugs hätte spätestens im Jahr 2016 der Frage nachgehen müssen, ob auch sein Fahrzeug vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen ist.
Wird ein Fahrzeug, dessen zuvor produzierte Modelle noch eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgewiesen haben, bereits ab Werk mit der neuesten, vom KBA freigegebenen Softwareversion ausgestattet, entsteht dem Käufer kein Schaden.
LG Landshut, 10.08.2022 - Az: 55 O 458/22
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