Ein „Thermofenster“ würde im Falle seiner Unzulässigkeit zwar einen Gesetzesverstoß darstellen, wäre jedoch nicht mit den Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar.
Das OBD-System als System, das lediglich die abgasbeeinflussenden Systeme überwacht, ist keine Abschalteinrichtung.
Das Kraftfahrtbundesamt hat den Motortyp EA 288 bereits im Jahr 2016 untersucht und dabei festgestellt, dass dort keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.
Das OBD-System als System, das lediglich die abgasbeeinflussenden Systeme überwacht, ist keine Abschalteinrichtung.
Das Kraftfahrtbundesamt hat den Motortyp EA 288 bereits im Jahr 2016 untersucht und dabei festgestellt, dass dort keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.
LG Aschaffenburg, 11.01.2022 - Az: 22 O 112/21
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