Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob ein Fernabsatzvertrag auch dann vorliegt, wenn bei den Vertragsverhandlungen persönlicher Kontakt nur mit einem Kreditvermittler bestand, der für den Unternehmer und in dessen Auftrag Geschäfte mit Verbrauchern anbahnt, aber selbst keine Vertretungsmacht zum Abschluss der betreffenden Verträge hat.
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob ein außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag gegeben ist, wenn die Vertragsverhandlungen in den Geschäftsräumen eines Kreditvermittlers stattfinden, der für den Unternehmer und in dessen Auftrag Geschäfte mit Verbrauchern anbahnt, aber selbst keine Vertretungsmacht zum Abschluss der betreffenden Verträge hat.
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob Kraftfahrzeug-Leasingverträge mit einem Verbraucher mit Kilometerabrechnung Verträge über Finanzdienstleistungen darstellen.
OLG München, 21.06.2022 - Az: 32 U 557/22
Nachfolgend: EuGH - C-463/22 (anhängig)
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