Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.632 Anfragen

Haftungsverteilung bei Begegnungskollision mit Omnibus

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zeichen 266 der StVO (Streckenverbot für Fahrzeuge, die eine bestimmte tatsächliche Länge überschreiten) gilt nicht nur für LKWs, sondern auch für Omnibusse.

Kollidiert ein Omnibus, der unter Verstoß gegen das Zeichen 266, § 41 StVO die Fahrbahn nutzt, wegen Überschreitens der Mittellinie in einer Kurve mit dem Begegnungsverkehr, der gegen § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 StVO verstoßen hat, ist eine Haftungsverteilung 40% - 60% geboten.


OLG München, 26.04.2021 - Az: 24 U 111/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant