Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.360 Anfragen
1/3 Mithaftung bei Verstoß gegen Rückschaupflicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verletzt das abbiegende Fahrzeug (hier: Traktor) die Rückschaupflicht, begründet dies eine Mithaftung bei Kollision mit einem Überholer von 1/3.
Zwar begründet ein grobes Verschulden der Gegenseite (hier: Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit an unübersichtlicher Stelle) regelmäßig eine höhere Haftungsquote; auf Seiten des Traktors ist aber eine erhöhte Betriebsgefahr anzusetzen.
Für den Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs (hier: Traktor) ist keine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen.
OLG München, 09.03.2022 - Az: 10 U 6476/21 e
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...