Ist dem Erwerber eines vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs im Kaufvertrag die Möglichkeit eingeräumt, das Fahrzeug anstatt Zahlung der dort vereinbarten Schlussrate dem Verkäufer zurückzugeben, und macht der Erwerber hiervon Gebrauch, so wird durch den Eintritt der Bedingung „Ziehung Option Rückgabe“ ein reines Nutzungsverhältnis begründet, in dem die Nutzung des Fahrzeugs auf bestimmte Zeit der Zahlung der monatlichen Raten gegenübersteht, für die jeweils die Rentabilitätsvermutung gilt.
OLG München, 10.08.2021 - Az: 17 U 1657/21
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