Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.659 Anfragen

Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine erneute Belehrung über die Folgen einer Weigerung des Versicherungsnehmers weitere Fragen zu beantworten, kann dann erforderlich sein, wenn zwischen schriftlicher Belehrung im Schadensanzeigenformular und späterer mündlicher Befragung durch einen Versicherungsagenten 11 Monate liegen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine wiederholte Belehrung ist zwar regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Versicherer ergänzende Auskünfte einholt. Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen.

Danach ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Appellfunktion der vorangegangenen Belehrung noch fortwirkt oder nicht. In erster Linie stellt die Rechtsprechung hierbei auf die zeitliche Nähe zwischen ursprünglicher Belehrung und späterem Nachfragen ab. So hat das OLG Saarbrücken (ZfS 2008, 631, 633) bei einem Monat, der seit der vorangegangenen Belehrung verstrichen war, keine Wiederholung verlangt. Ebenso der BGH bei einem Ablauf von zwei Monaten (BGH, 28.02.2007 - Az: IV ZR 152/05). Hingegen hat er (BGH, 21.01.1998 - Az: IV ZR 10/97) die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung bei einem Zeitablauf von vier Monaten erwogen, allerdings letztlich bei seiner Entscheidung offen gelassen.

Das OLG Oldenburg vertritt hierzu eine Minderheitsmeinung und verlangt grundsätzlich bei allen Nachfragen eine erneute Belehrung (r + s 1997, 450). Es hat darüber hinaus allerdings auch deutlich gemacht, dass ein Zeitablauf von vier Monaten in jedem Fall eine neue Belehrung nach sich ziehen müsse (OLG Oldenburg, r + s 1998, 144). Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 25. August 2000 (Az: 20 U 178/98) herausgestellt, dass zumindest nach einem Jahr eine erneute Belehrung notwendig sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Naumburg, 17.03.2011 - Az: 4 U 49/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen