Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.891 Anfragen

Kfz-Kaskoversicherung und die vereinbarte Jahreslaufleistung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine Kfz-Kaskoversicherung kann eine pauschale Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Jahreslaufleistung verlangen, wenn der Versicherungsnehmer dies der Versicherung trotz entsprechender Mitteilungspflicht nicht mitgeteilt hat.

Dies ist nicht unter Verstoß gegen § 307 BGB unangemessen. Insbesondere liegt keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers aufgrund von Unvereinbarkeit mit den wesentlichen Grundgedanken des § 26 VVG vor. Die hier in Rede stehende Regelung berührt nicht die Leistungspflicht der Versicherung, die gem. § 26 VVG im Verhältnis zur Schuld des Versicherungsnehmers zu bemessen ist, sondern begründet eine von der Leistungspflicht unabhängigen Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Das eine Geltendmachung dieser Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gegenüber einem unberührt entstandenen Leistungsanspruch unter Umständen - abhängig von der Höhe des Schadens - wie hier geschehen, auch zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen kann, führt zu keinem anderen Ergebnis.

Die Klausel ist auch nicht überraschend i. S. d. § 305 c BGB. Dies ist nur dann gegeben, wenn es sich nach den Gesamtumständen um eine objektiv ungewöhnliche Klausel handelt.

Die hier in Rede stehende Klausel wird jedoch in zumindest vergleichbarer Form in vielen Versicherungsverträgen verwandt. Eine „Überrumpelung“ des Versicherungsnehmers liegt nicht vor. Auch bei Berücksichtigung der der Angemessenheitsprüfung zugrunde zu legenden Einsichtsfähigkeit eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine unmittelbar versicherungsprämienrelevante Meldepflicht nicht sanktioniert wird. Ansonsten könnte jedermann durch die Angabe einer niedrigen Fahrleistung eine geringe Prämienzahlung erreichen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg