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Schadensersatz bei Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Falle eines Auffahrunfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat.

Somit kommt eine Mithaftung der Vordermanns nur in Betracht, wenn der Auffahrende dessen ursächliches Mitverschulden am Unfall beweisen kann.


LG Darmstadt, 29.03.2011 - Az: 23 O 128/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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