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Schadensersatz bei Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Falle eines Auffahrunfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat.

Somit kommt eine Mithaftung der Vordermanns nur in Betracht, wenn der Auffahrende dessen ursächliches Mitverschulden am Unfall beweisen kann.


LG Darmstadt, 29.03.2011 - Az: 23 O 128/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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