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Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Behautet der Kläger im Rahmen einer Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ohne greifbare Anhaltspunkte („ins Blaue hinein“), dass in dem von ihm gekauften VW mit einem EA-288-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine Prüfstands-Erkennungsfunktion wie bei EA-189 Motoren verbaut worden sei, so ist die Klage mangels hinreichenden Sachvortrags abzuweisen.

Der Einbau eines Thermofensters als möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtung begründet eine Haftung gem. § 826 BGB und den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nur, wenn der (angebliche) Schädiger in dem Bewusstsein der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung gehandelt hat.


OLG München, 14.04.2021 - Az: 15 U 3584/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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