Dem geschädigten Gebrauchtwagenkäufer steht ein Restschadensersatzanspruch bis zur Höhe des durch den Neuwagenverkauf erzielten Kaufpreises (Händlereinkaufspreis) zu.
Auch bei einem späteren Gebrauchtwagenkauf haftet VW nach § 852 BGB weiterhin bis zur Höhe des Händlereinkaufspreises, der auf mindestens 80% des Listenpreises des Fahrzeugs geschätzt werden kann.
Auch bei einem späteren Gebrauchtwagenkauf haftet VW nach § 852 BGB weiterhin bis zur Höhe des Händlereinkaufspreises, der auf mindestens 80% des Listenpreises des Fahrzeugs geschätzt werden kann.
LG Bayreuth, 18.03.2021 - Az: 21 O 392/20
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