Hat der Kläger am VW-Musterfeststellungsverfahren teilgenommen, ist eine vor dem 4.11.2020 zugestellte individuelle Klage verjährungsfristwahrend; dabei ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn er diese vorübergehende Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung ergriffen hat.
OLG Bamberg, 11.01.2022 - Az: 5 U 323/21
Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


