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Teilnahme am VW-Musterfeststellungsverfahren zur Verjährungshemmung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Kläger am VW-Musterfeststellungsverfahren teilgenommen, ist eine vor dem 4.11.2020 zugestellte individuelle Klage verjährungsfristwahrend; dabei ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn er diese vorübergehende Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung ergriffen hat.


OLG Bamberg, 11.01.2022 - Az: 5 U 323/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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