Hat der Kläger am VW-Musterfeststellungsverfahren teilgenommen, ist eine vor dem 4.11.2020 zugestellte individuelle Klage verjährungsfristwahrend; dabei ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn er diese vorübergehende Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung ergriffen hat.
OLG Bamberg, 11.01.2022 - Az: 5 U 323/21
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