Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Auch bei einer Sicherungsübereignung des Fahrzeugs an die darlehensgebende Bank folgt die Aktivlegitimation eines Käufers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs für Schadensersatzansprüche gegenüber der Herstellerin aus dem Abschluss des Kaufvertrages.
Sind die Schaltbedingungen so eng „bedatet“, dass eine emissionsreduzierende Aufheizstrategie nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) und den dort definierten Prüfbedingungen wirkt, lässt dies nur den Schluss zu, dass diese Aufheizstrategie bewusst so programmiert worden ist, dass sie lediglich auf dem Prüfstand funktioniert, im realen Straßenbetrieb hingegen deaktiviert ist.
Es kann dann davon ausgegangen werden, dass die Aufheizstrategie allein den Zweck hat, die Einhaltung der zulässigen Stickoxidwerte vorzutäuschen, um den Motor und damit ausgerüstete Fahrzeuge in den Verkehr bringen zu können.
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