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Harmlosigkeitsgrenze bei einer HWS-Verletzung nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mindestmaß an kollisionsbedingter Energie ist nicht Voraussetzung dafür, dass eine HWS-Verletzung auf einen Verkehrsunfall zurückgeführt werden kann.

Die Auffassung, dass eine „Harmlosigkeitsgrenze“ bei einer lediglich geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung nicht anzuerkennen sei, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (BGH, 28.01.2003 - Az: VI ZR 139/02; ebenso OLG Koblenz, 02.08.2004 - Az: 12 U 924/03).

Diese Annahme widerspricht auch nicht den Gesetzen der Logik. Aus der Annahme, dass eine „Harmlosigkeitsgrenze“ nicht anzuerkennen sei, kann nicht gefolgert werden, dass auch eine völlig unterbliebene kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ausreicht, um hierauf eine HWS-Verletzung zurückzuführen.


OLG Stuttgart, 09.06.2011 - Az: 13 U 26/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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