Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.977 Anfragen

Anforderungen an den Nachweis des Fahrzeugdiebstahls

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung bestehen keine strengen Anforderungen an den vom Versicherungsnehmer zu führenden Beweis einer Entwendung, weil sonst der Versicherungsschutz entwertet würde. Erforderlich aber auch ausreichend ist daher, wenn Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt.

Dafür reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden wurde. Der Verdacht auf eine Täuschung liegt demgegenüber bei einer Häufung untypischer Umstände nahe.

Der Nachweis des Minimalsachverhalts des äußeren Bildes eines Diebstahls kann durch Zeugen und durch Parteivernehmung erbracht werden. Auch die persönliche Anhörung nach § 141 ZPO kann ausreichen. Dabei ist im Einzelnen zu begründen, weshalb dem Versicherungsnehmer nicht geglaubt wird, da im Ansatz von der Redlichkeit des Versicherungsnehmers auszugehen ist. Das Gegenteil muss der Versicherer beweisen, wobei ausreichend ist, dass die allgemeine Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers durch den Versicherer durch von diesem voll zu beweisende Tatsachen erschüttert ist. Danach muss zu dem äußeren Bild eines Diebstahls wenigstens der Versicherungsnehmer nach § 141 ZPO persönlich angehört werden.


LG München I, 05.04.2016 - Az: 23 S 17285/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern