Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.899 Anfragen

Polizei haftet nicht bei Beschädigungen am PKW anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das LG Magdeburg hat die Klage einer PKW Besitzerin gegen die Polizei abgewiesen.

Der erwachsene Sohn der Klägerin nutzte ohne Wissen seiner Mutter den PKW für Fahrten, um damit Drogen einzukaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Fahrzeuges nach Drogen unter Einsatz eines Hundes verursachte der Hund Kratzer und Lackschäden am Fahrzeug. Gefunden wurden Marihuana und ein geladener Revolver. Die Klägerin beziffert ihren Schaden mit rund 4.000 €. Die Polizei bestreitet dessen Höhe und beruft sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes.

Das Landgericht hat entschieden, dass die Autobesitzerin ihren entstandenen Schaden nicht von der Polizei ersetzt verlangen kann, da die Durchsuchung und auch der Einsatz des Hundes rechtmäßig waren. Dabei etwaig entstandene Schäden müssen nicht die Polizei und damit die Steuerzahler tragen.

Allerdings hat die Mutter einen Anspruch gegen ihren Sohn, da davon auszugehen ist, dass sie mit der Überlassung des PKW's an ihren nicht damit einverstanden war, dass dieser den PKW für Fahrten zur Beschaffung und zum Transport von Betäubungsmitteln nutzt.


LG Magdeburg, 14.07.2011 - Az: 10 O 787/11 (176)

ECLI:DE:LGMAGDE:2011:0714.10O787.11.176.0A

Quelle: PM des LG Magdeburg


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld