Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.875 Anfragen

Winterliche Witterungsverhältnissen als allgemeines Lebensrisiko

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wie aus den Zeugenaussagen und der Anhörung der Klägerin ersichtlich und zwischen den Parteien auch unstreitig, herrschten am Unfalltag winterliche Wetterverhältnisse. Insbesondere hat es den ganzen Tag über in erheblichem Umfang geschneit.

Der Senat hat bereits Zweifel daran, ob jedenfalls unter solchen Bedingungen die Beklagte überhaupt verpflichtet war, den von der Klägerin begangenen Gehweg zu räumen und zu streuen. Die Beklagte war, wie vom Landgericht ausgeführt, nicht verpflichtet, wegen starken Schneefalls ohnehin wenig erfolgversprechende Räum- und Streumaßnahmen vorzunehmen. Dies gilt umso mehr, als der streitgegenständliche Gehweg, der isoliert eine kleinere Bepflanzung umrundet, allenfalls am unteren Ende der Scala streupflichtiger Gehwege einzuordnen ist.

Dies kann jedoch, da die Beklagte am Unfalltag unstreitig zumindest zweimal geräumt und gestreut hat (03.30 Uhr bis 07.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr laut Zeugenaussage) dahingestellt bleiben, da der Senat jedenfalls in Anbetracht dieses Umstandes keine Verkehrssicherungspflichtverletzung zu erkennen vermag.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen