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Verkehrsunfall und die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten in der Corona-Pandemie

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 16 Minuten

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Die vollständige Haftung der Beklagten aus dem Verkehrsunfall vom 12.12.2020 in Nürnberg ist dem Grunde nach zwischen den Parteien unstreitig.

Die Haftung der Höhe nach bestimmt sich nach §§ 249 ff. BGB. Danach hat derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Bei Beschädigung einer Sache kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag wählen. An der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten bestehen keine Zweifel.

Erstattungsfähig sind jedoch nur die erforderlichen Mietwagenkosten. Aufgrund dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes ist der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren gehalten, den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen.

Zwar ist grundsätzlich zu beachten, dass bei geringerem Fahrbedarf in der Regel kein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten besteht, wobei die Rechtsprechung hierbei eine Grenze im Bereich von ca. 20 km annimmt, jedoch sind hierbei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Unstreitig hat der Kläger während der Anmietdauer vom 26.04.2021, 7.11 Uhr bis 04.05.2021, 13.20 Uhr mit dem Fahrzeug 131 km zurückgelegt. Unabhängig davon, ob die Anmietdauer hierbei auf 8 oder 9 Tage festzusetzen ist, liegt zumindest eine Nutzung unter der Grenze von 20 km unstreitig vor.

Aufgrund der gegebenen Umstände der Corona-Pandemie ist jedoch die erfolgte Verweisung auf Nutzung der ÖPNV bzw. auf Nutzung eines Taxis nicht zumutbar, insbesondere unter Berücksichtigung der Schwangerschaft der Partnerin des Klägers.

Der Kläger gab hierzu in der mündlichen Verhandlung vom 22.09.2021 an, dass er sich aufgrund der Pandemie für einen Mietwagen entschieden habe, auch weil zu diesem Zeitpunkt seine Frau schwanger gewesen sei und er auch noch nicht doppelt geimpft gewesen sei. Er sei als Arbeitnehmer im Schichtbetrieb tätig. Vor Ort habe er natürlich auch Kontakt mit seinen Kollegen, aber mit Masken.

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