Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.079 Anfragen

Gebrauchtwagenkaufvertrag und das Verschweigen eines Chiptunings

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Der Kläger begehrte die Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages wegen angeblichen „Chiptunings“.

Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen sicherte die Beklagte auf ausdrückliche Nachfrage des Klägers die Mangelfreiheit des Fahrzeuges zu und gab die Anzahl der Vorbesitzer laut KfZ-Brief mit zwei an.

Knapp 15 Monate nach Fahrzeugübergabe vom 16.12.2011 erfuhr der Käufer, dass das Fahrzeug nach dem internen BMW-Computersystem ein Chiptuning aufwies. Daraufhin erklärte der Kläger die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung sowie den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Der Kläger war der Ansicht, das Chiptuning stelle einen Sachmangel und zugleich eine aufklärungspflichtige Tatsache dar.

Die Beklagte behauptete, das Fahrzeug sei bei Übergabe mangelfrei gewesen. Insbesondere sei das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt chipgetunt worden. Dies hätten Rückfragen u.a. bei der BMW AG bestätigt. Ihr sei kein Chiptuning bekannt gewesen und auch weiterhin nicht bekannt. Sie habe lediglich nach der Reklamation des Klägers im Rahmen von Recherchen erfahren, dass angeblich gemäß ISPA-Historie das Fahrzeug am 20.09.2011 neu codiert und programmiert worden sein solle. Sofern eine solche Neuprogrammierung tatsächlich erfolgt sei, sei der Grund hierfür nicht bekannt. Denkbar sei, dass eine Programmaktualisierung nicht erfolgreich durchgeführt worden sei oder es zu einem Systemabsturz gekommen sei. Die Neuprogrammierung stelle kein Tuning dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (Zug um Zug gegen Rückgabe des BMW).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerHont Péter HetényiPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant