Die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion als Schutzmaßnahme gegen COVID-19 unterfallen den Grundsätzen des Werkstattrisikos und sind erstattungsfähig.
Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeugs zum Schutze der Mitarbeiter und der Kunden erforderlich. Es ist allgemein bekannt, dass COVID-19-Viren längere Zeit, je nach Oberfläche mehrere Stunden bis Tage, überlebensfähig sind.
Gerade in pandemischen Zeiten muss alles erdenklich Zumutbare und Mögliche getan werden, um eine Virusverbreitung einzudämmen und Schäden an Gesundheit und Leben zu verhindern.
Der Betrag von 138,60 Euro ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, sondern für den anfallenden Material- und Arbeitseinsatz angemessen.
Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeugs zum Schutze der Mitarbeiter und der Kunden erforderlich. Es ist allgemein bekannt, dass COVID-19-Viren längere Zeit, je nach Oberfläche mehrere Stunden bis Tage, überlebensfähig sind.
Gerade in pandemischen Zeiten muss alles erdenklich Zumutbare und Mögliche getan werden, um eine Virusverbreitung einzudämmen und Schäden an Gesundheit und Leben zu verhindern.
Der Betrag von 138,60 Euro ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, sondern für den anfallenden Material- und Arbeitseinsatz angemessen.
AG Neumünster, 19.08.2021 - Az: 36 C 531/21
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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