Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.442 Anfragen

Abschleppen eines auf einer als Radweg gekennzeichneten Verkehrsfläche abgestellten Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Selbst dann, wenn ein Fahrzeug am Ende eines durch die Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm „Fahrrad“ gekennzeichneten Radweg steht und hinter dem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug parkt, ist das Abschleppen des Fahrzeugs gerechtfertigt.

Der Halter muss daher die Kosten des Abschleppvorgangs ausgleichen, da der Parkvorgang verkehrswidrig war. Die Zeichen 237 und 295 gebieten die umgehende Entfernung des Fahrzeugs vom Abstellort.

Ob Radfahrer durch den Parkvorgang behindert wurden, ist unerheblich, da dies nichts an der vom Fahrzeug ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung des Radwegs und der damit verbundenen Gefährdung des fließenden Verkehrs durch ausweichender Radfahrer ändert.

Zudem war das öffentliche Interesse an der Entfernung des Fahrzeugs zu beachten, um andere Verkehrsteilnehmer vom gleichen verbotswidrigen Verhalten abzuhalten.

Gerade dieser Nachahmungseffekt wurde bereits durch den Verweis des Fahrzeughalters auf das andere geparkte Fahrzeug deutlich.


VG Leipzig, 05.05.2021 - Az: 1 K 860/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant