Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.589 Anfragen

Friedrichshain-Kreuzberg muss Fußgängerzone rückgängig machen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine in der Krautstraße eingerichtete Fußgängerzone vorerst rückgängig machen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Antragstellerin zu 1., eine GmbH, ist Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses in der Krautstraße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Der Antragsteller zu 2. ist deren Geschäftsführer und wohnt auch dort.

Das Bezirksamt legte der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks am 8. Oktober 2020 eine Vorlage „zur Kenntnisnahme“ mit dem folgenden Inhalt vor: „Der Gemeingebrauch soll für die Fußgängerzone durch Widmung auf den Fußgängerverkehr einschließlich des Radverkehrs beschränkt werden. […] Mit dem Ziel einer schnellst möglichen Ausweisung als Fußgängerzone wird der Umsetzungsprozess in diesem Jahr gestartet.“

Am 17. Dezember 2020 ordnete die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts die Kennzeichnung einer Fußgängerzone sowie ein absolutes Haltverbot an. Die Teileinziehung der Straße sei in Bearbeitung. Am 23. April 2021 wurden die angeordneten Verkehrszeichen, zusätzlich das Zeichen 250 (Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art) sowie Poller und Absperrungen errichtet. Hiergegen wenden sich die Antragsteller.

Die 11. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben.

Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Kennzeichnung einer Fußgängerzone lägen nicht vor. Die Straßenverkehrsbehörde sei zwar berechtigt, die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von Fußgängerzonen anzuordnen. Voraussetzung sei jedoch eine vorausgehende städteplanerische Entscheidung, an der es hier (noch) fehle. Das hierfür in Betracht kommende Verfahren zur straßenrechtlichen Teileinziehung der Krautstraße nach dem Berliner Straßengesetz befinde sich derzeit noch in der Vorbereitung und müsse nach den gesetzlichen Vorgaben zunächst durchgeführt werden. In Folge der derzeit rechtswidrigen Umsetzung muss das Bezirksamt die aufgestellten Verkehrszeichen und Poller eine Woche nach Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vorläufig entfernen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


VG Berlin, 28.06.2021 - Az: 11 L 164/21

Quelle: PM des VG Berlin


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant