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Bußgeldverfahren bei Messung mit Leivtec XV3 eingestellt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Betroffenen wurde als Führerin eines Kfz vorgeworfen, einen fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoß begangen zu haben. Dieser Verstoß wurde mit dem Messgerät Leivtec XV3 festgestellt.

Zumindest derzeit ist für das Gerät Leivtec XV3 nicht garantiert, dass die Messung mit dem genutzten Messgerät als standardisiertes Messverfahren anzusehen ist (Anschluss an AG Landstuhl, 17.03.2021 - Az: 2 OWi 4211 Js 2050/21).

Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

Bereits in der Vergangenheit kam der Verdacht auf, dass das Messgerät Leivtec XV3 Fehlmessungen in Form eines sog. Stufeneffekts aufgewiesen hat.

Nachdem eine Gruppe von Sachverständigen jedoch in „zahlenmäßig relevanten“ Fällen im August und Oktober 2020 bereits unzutreffende Geschwindigkeitswerte bei Messungen mit diesem Gerät festgestellt hatten, hat die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ebenfalls Untersuchungen aufgenommen.

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AG Bad Saulgau, 01.04.2021 - Az: 1 OWi 25 Js 28777/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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