Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.285 Anfragen

Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Eigentumsnachweis durch Kfz-Brief?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem vermeintlichen Verkehrsunfall. Der Kläger behauptet, er sei Eigentümer des beschädigten PKW und zudem Eigenbesitzer des Fahrzeuges, weshalb die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gelte.

Der bei der Beklagten haftpflichtversicherte PKW sei gegen das ordnungsgemäß abgeparkte Fahrzeug gefahren und habe es dabei beschädigt.

Die Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation des Klägers sowie die Plausibilität und Kompatibilität der Schäden und behauptet, die vermeintlich festgestellten Abriebspuren passten nicht zum Fahrzeug des Versicherungsnehmers der Beklagten.

Diverse Einzelpositionen des Kostenvoranschlages seien dem vom Kläger behaupteten Schadensbild nicht zuordenbar. Die Beklagte vertritt die Rechtsauffassung, der vorgelegte Kostenvoranschlag sei zum Nachweis eines Schadens nicht geeignet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadenersatz aus dem Vorfall. Er ist für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches nicht aktivlegitimiert.

Die Beklagte hat das Eigentum des Klägers am streitbefangenen PKW zulässigerweise bestritten.

Gleichwohl ist ein erhebbarer Beweis für das bestrittene Eigentum bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht angeboten worden.

Auf die Eigentumsvermutung aus § 1006 BGB konnte sich der Kläger nicht berufen, da er das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nach seinem eigenen Vortrag gerade nicht im Eigenbesitz hatte. Vielmehr war das Fahrzeug nämlich abgeparkt.

Soweit der Kläger im Termin der mündlichen Verhandlung einen Fahrzeugbrief in Kopie zur Akte gereicht hat, bezieht dieser sich nicht auf das angeblich beschädigte Fahrzeug, sondern auf ein anderes Fahrzeug. Hinzu tritt, dass ein Fahrzeugbrief bekanntermaßen keine Auskunft über den Eigentümer, sondern über den Halter eines Fahrzeuges gibt.


AG Leipzig, 05.11.2014 - Az: 109 C 10089/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg