Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Waschstraßenbetreibers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Betreiber einer Waschstraße muss die Anlagenbenutzer in geeigneter und zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln informieren.

Kommt es wegen einer angezogenen Handbremse zu einem Aufschieben von Fahrzeugen in der Waschstraße, haftet der Waschstraßenbetreiber nicht, wenn die Mitarbeiter des Waschanlagenbetreibers die Kunden bei der Einfahrt in die Waschstraße oder beim Aussteigen aus dem Fahrzeug an das Lösen der Handbremse erinnern.

Ein Waschstraßenbetreiber muss nicht sicherstellen, dass der Nutzer die Hinweise liest und versteht

Es ist dem Betreiber nicht zuzumuten, sich quasi in jedes Fahrzeug zu setzen und es selber in die Waschstraße zu fahren, um sicher zu gehen, dass die Handbremse unter keinen Umständen angezogen ist. Eine Nachfrage ist ausreichend.


LG Hamburg, 23.05.2019 - Az: 309 S 55/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki