- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.531 Anfragen
Irreführende Werbung für RaceChip mit überhöhter PS-Steigerung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Entsprechen die konkret angegebenen Parameter der Leistungssteigerung für Module zur Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erwiesenermaßen nicht den Tatsachen, so darf hierfür nicht geworben werden. Solche Module dürfen auch nicht in den Verkehr gebracht werden.
Ein gleiches gilt für Module zur Leistungssteigerung, für die kein Teilegutachten vorliegt wenn in der Werbung kein ausdrücklicher und deutlicher Hinweis erfolgt, dass die Verwendung nur mit einer zusätzlichen kostenpflichtigen Einzelabnahme zulässig ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.531 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin