Werden an einem Fahrzeug Breitreifen angebracht und dieses mit einem Sportfahrwerk nachgerüstet, so führt dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Des weiteren handelt es sich um eine Gefahrerhöhung i.S. von § 25 Abs. 3 VVG, so daß die Versicherung bei Diebstahl des Fahrzeuges leistungsfrei wird.
Anmerkung:
Gesetzlich zulässige Veränderungen wären voraussichtlich von der Versicherung hinzunehmen.
OLG Rostock, 02.11.2004 - Az: 6 U 90/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.