Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.518 Anfragen

Streit um das Sorgerecht und die Zurückverweisung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Zurückverweisung auf der Grundlage des § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG setzt keinen Antrag voraus und kommt auch dann in Betracht, wenn das Familiengericht in einer Sorgerechtssache, bei der durch den antragstellenden Vater die Einrichtung gemeinsamer elterlicher Sorge erstrebt wird, zwar formal im sogenannten Normalverfahren entschieden, dort aber inhaltlich unter - unzutreffendem - Verweis auf § 1626a Abs. 2 BGB keine bzw. nur eine eingeschränkte Kindeswohlprüfung vorgenommen hat.


OLG Rostock, 27.09.2024 - Az: 10 UF 50/24

ECLI:DE:OLGROST:2024:0927.10UF50.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant