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Umgangsvergleich ohne Anhörung des Kindes?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Beschluss über die familiengerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs ist nicht deshalb nichtig, weil das Gericht das Kind zuvor nicht angehört hat.

Solange der Billigungsbeschluss nicht nichtig ist, ist er für das erlassende Gericht im Grundsatz bindend.


OLG Rostock, 07.05.2024 - Az: 10 WF 50/24

ECLI:DE:OLGROST:2024:0507.10WF50.24.00

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Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
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Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen