Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.048 Anfragen

Werkstatt- und Prognoserisiko nach Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein Gutachten vorliegt, kann ein Unfallgeschädigter die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sofort in Auftrag geben.

Das sogenannte Werkstatt- und Prognoserisiko, also das im Nachhinein einzelnen Arbeiten sich als unnötig herauszustellen, trägt der Schädiger bzw. seine Versicherung.

Es kommt wegen der erfolgten Reparatur also nicht darauf an, ob einzelne in dem Rahmen der Reparatur durchgeführten Tätigkeiten etwa objektiv bei einer ex post Beurteilung nicht erforderlich gewesen wären oder aber überhöht abgerechnet wurden.

Hier ist allein entscheidend, ob den Geschädigteen bei der Werkstattwahl irgend ein Auswahlverschulden trifft.

Der Geschädigte kann also nach vorheriger Einholung eines Gutachtens auf Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten abrechnen, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft.


AG Forchheim, 03.12.2019 - Az: 70 C 530/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant