Der Halter eines privat genutzten Pkw, welcher unfallbedingt nicht genutzt werden kann, hat auch dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug anmietet.
Bei dem verunfallten Fahrzeug handelte es sich vorliegend nicht um ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeug, sondern um ein in Eigenregie aus Komponenten verschiedener Baureihen von BMW aufgebautes und im Februar 2014 zugelassenes Unikat.
Die Parteien stritten vorliegend darum, ob ein Nutzungsausfall für 365 Tage zu zahlen war.
Bei dem verunfallten Fahrzeug handelte es sich vorliegend nicht um ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeug, sondern um ein in Eigenregie aus Komponenten verschiedener Baureihen von BMW aufgebautes und im Februar 2014 zugelassenes Unikat.
Die Parteien stritten vorliegend darum, ob ein Nutzungsausfall für 365 Tage zu zahlen war.
Hierzu führte das Gericht aus:
Nach der Beweisaufnahme bestehen keine Zweifel daran, dass die Klägerin den erforderlichen Nutzungswillen hatte und auf das streitgegenständliche Fahrzeug als Alltagsfahrzeug, insbesondere für die Wege von und zu ihrer täglichen Arbeit angewiesen war.Urteil freischalten
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LG Bielefeld, 15.11.2019 - Az: 2 O 85/16
ECLI:DE:LGBI:2019:1115.2O85.16.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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