Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle - zahlt die Vollkasko?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle stellt keinen Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar, da sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist.
Daher hatte die wegen eines Totalschadens in Anspruch genommene Vollkaskoversicherung vorliegend die Schadensregulierung zu Recht abgelehnt. Ein Schaden aufgrund eine Bodenwelle entspringt schließlich keinem plötzlichen Ereignis von außen.
OLG Stuttgart, 30.07.2020 - Az: 7 U 57/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...