Evidenzkontrolle im Rahmen der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Annahme der Unmöglichkeit der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers im Rahmen der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage scheidet im Wege einer Evidenzkontrolle aus, wenn sich der Bußgeldbehörde die Täterschaft einer bestimmten Person hätte aufdrängen müssen oder sie sich entsprechenden Erkenntnissen verschlossen hat.
In einem solchen Fall steht es im Verfahrensermessen der Straßenverkehrsbehörde, ein Verwaltungsverfahren zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter nicht durchzuführen.
Eine Fahrtenbuchauflage erledigt sich nicht schon durch Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.
VG Göttingen, 10.04.2019 - Az: 1 B 488/18
ECLI:DE:VGGOETT:2019:0410.1B488.18.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...