Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.810 Anfragen
Kollision zweier Kraftfahrzeuge bei stockendem Verkehr im Kreuzungsbereich
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Fahrer, der an einer Kreuzung in den Bereich zwischen Ampel und eigentlichem Kreuzungsbereich einfährt und dort aufgrund eines erkennbaren Rückstaus anhalten muss, ist kein Kreuzungsräumer. Er ist daher gegenüber dem Querverkehr wartepflichtig.
Aber auch wenn dem Wartepflichtigen die Nichtbeachtung des Vorrangs des einsetzenden Querverkehrs als die Betriebsgefahr erhöhend anzulasten ist, kommt es bei einem Unfall nicht zu einer vollen Haftung.
Auch für den Fahrer im Querverkehr ist die besondere Gefährlichkeit der Situation ohne weiteres ersichtlich, er muss sich durch seine Fahrweise darauf einstellen.
Angemessen ist daher, weil beide Seiten gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben, wegen der Warteplicht der Beklagtenseite eine Quote von 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen.
LG Hamburg, 15.06.2018 - Az: 331 O 227/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön