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Mitverschulden bei Unfall trotz Vorfahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der auf eine vorfahrtsberechtigte Straße zurücksetzende Fahrer haftet im Schadensfall nicht voll, wenn das auf der bevorrechtigten Straße geführte Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt.

Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte der Anhalteweg vorliegend trotz nasser Fahrbahn gerade 12,5 Meter betragen. Den langsam zurücksetzenden, hellen Transporter hätte der Vorfahrtsberechtigte aus jener Entfernung erkennen und mithin rechtzeitig vor jenem zum Stillstand kommen können oder ausweichen können.

Nach Angaben des Vorfahrtsberechtigten hatte er den Transporter schon etwa 50 Meter entfernt vom Unfallgeschehen beim Rückwärtsfahren wahrgenommen. Es gab zudem keinen Gegenverkehr. Im Kollisionsmoment war der Transporter zudem lediglich mit dem Heck gering (wenige Zentimeter) auf die Straße eingefahren. Eine leichte Führung des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs in Richtung Straßenmitte hätte gereicht, um eine Kollision zu verhindern. Der Fahrer hätte angesichts seiner ursprünglich weiten Entfernung zum Transporter, welche er durch seine deutlich überhöhte Geschwindigkeit vorzeitig verkürzte, damit rechnen können und müssen, dass der zurücksetzende Transporter auf die bevorrechtigte Straße einfährt.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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