Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.922 Anfragen

Kfz-Unfall und die Kosten eines Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bei einem Verkehrsunfall auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar herausstellt, die Auswahl und Information des Sachverständigen durch den Geschädigten aber sorgfältig erfolgte und die Beauftragung zur Ermittlung der Schadenshöhe erforderlich war.

Denn ohne sachverständige Hilfe kann der Geschädigte i.d.R. nicht die Voraussetzungen für die vollständige Restitution, insb. die Darlegung der Höhe des Anspruchs auf Geldersatz, schaffen.

Die Aufwendungen für einen Sachverständigen sind zu ersetzen, sofern ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter dessen Einschaltung nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten für geboten halten durfte.

Das Risiko des Fehlschlagens einer Kostenermittlung muss der Schädiger so lange tragen, als dem Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und der zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft.


AG Oldenburg, 20.08.2018 - Az: 3 C 3142/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant