In dem beim Landgericht Braunschweig anhängigen Verfahren, in dem ein Online-Inkassodienstleister abgetretene und gebündelte Rechte von Geschädigten im VW-Dieselskandal geltend macht, vertrat das Gericht im Rahmen einer prozessleitenden Verfügung die vorläufige Einschätzung, dass die Abtretungen an das Legal Tech-Unternehmen nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig sind.
Das Landgericht berief sich dabei ausdrücklich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 (BGH, 27.11.2019 - Az: VIII ZR 285/18) zu Legal Tech-Inkassodiensten.
Das Landgericht berief sich dabei ausdrücklich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 (BGH, 27.11.2019 - Az: VIII ZR 285/18) zu Legal Tech-Inkassodiensten.
LG Braunschweig, 23.12.2019 - Az: 3 O 5657/18 (Verfügung)
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