Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zwangsläufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern im Zusammenhang damit eine Person getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder aber ein bedeutender Sachschaden entstand. Das Gericht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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