Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zwangsläufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern im Zusammenhang damit eine Person getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder aber ein bedeutender Sachschaden entstand. Das Gericht
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LG Braunschweig - Az: 43 Qs 17/02
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