Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Im vorliegenden Fall stritten Versicherungsnehmer und die Versicherung um die Schadensregulierung nach einem
Unfall ohne Fremdschaden. Die Fahrerin hatte nach einem Zusammenstoß mit einer Leitplanke, der zum
wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs führte, nicht am Unfallort gewartet, da kein Schaden an der Leitplanke festgestellt wurde. Am folgenden Tag wurde die
Vollkasko-Versicherung informiert.
Die Vollkasko-Versicherung lehnte den Schaden unter Verweis auf die Versicherungsbedingungen ab, nach denen es u.a. hieß:
Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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