Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.071 Anfragen

Aufhebung der Sperrfrist

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gem. § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht nach dem Ablauf der Mindestsperrzeitfrist von 3 Monaten die Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht länger ungeeignet ist.

Erforderlich ist, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verurteilte sich im Straßenverkehr nicht mehr als gefährlich erweist.

Diese Wahrscheinlichkeit ist anhand einer Gesamtabwägung aller für die Eignung maßgebenden Umstände unter Berücksichtigung der neuen Tatsachen ermittelt werden. Die Einzelfallprüfung muss ergeben, dass der Verurteilte eine risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr eingenommen und sich insoweit eine signifikante Handlungsänderung ergeben hat.

Bei der Abwägung hat das Gericht vorliegend neben der nachgewiesenen Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Kurses auch die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt, die Dauer der bisherigen Entziehung der Fahrerlaubnis, die Begehungswese der Tat, den Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und das sonstige Verhalten des Verurteilten im Straßenverkehr berücksichtigt.

Die Abwägung führte hier zu einer hinreichend sicheren Tatsachengrundlage, den Verurteilten nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr anzusehen.


AG Rheinberg, 23.08.2018 - Az: 4 Cs 418 Js 126/18 (271/18)

ECLI:DE:AGWES2:2018:0823.4CS418JS126.18.27.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant