Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.922 Anfragen

Geschwindigkeitsbeschränkung an Werktagen mit Zusatzzeichen „Vorsicht Kinder“ gilt auch an Feiertagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatzzeichen „Montag bis Freitag, 07.00 - 17.00 h“ und dem weiteren Schild „Vorsicht Kinder“ gilt auch an gesetzlichen Feiertagen.

Es ist in der obergerichtliehen Rechtsprechung geklärt, wie eine durch Zusatzzeichen nach § 39 Abs. 3 StVO für bestimmte Wochentage (hier: Montag bis Freitag) und an diesen Tagen für bestimmte Uhrzeiten (hier: 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) durch Zeichen 274 (Nr. 49 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) angeordnete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auszulegen ist.

Der Senat hat hierzu bereits u.a. Folgendes ausgeführt (OLG Saarbrücken, 02.03.2018 - Az: Ss RS 56/2017 (12/18 OWi)):

Danach gilt die angeordnete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch dann, wenn es sich bei dem betreffenden Wochentag um einen gesetzlicher Feiertag handelt und über dem Zeichen 274 das Zeichen 136 „Kinder“ (Nr. 17 der Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 StVO) angebracht ist.

Denn Erwägungen zum Schutzzweck der Anordnung lassen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen eine einschränkende, fallbezogene Auslegung nicht zu. Die Gegebenheiten des fließenden Verkehrs und die für die Verkehrsteilnehmer damit verbundenen Sorgfaltsanforderungen ermöglichen bei der Erfassung von Verkehrsregelungen nicht die Berücksichtigung regelungsspezifischer Besonderheiten, die in den durch Verkehrszeichen geregelten Anordnungen nicht unmittelbar und unmissverständlich zum Ausdruck kommen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Saarbrücken, 26.06.2018 - Az: Ss Rs 13/2018 (28/18 OWi), Ss Rs 13/18 (28/18 OWi)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant