Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Sturz aufgrund eines behaupteten verkehrswidrigen Zustands einer Treppe

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine Verletzung der Verkehrssicherheit vor, wenn eine Treppe ohne Geländer auf einem öffentlichen, unbefestigten Weg betreten wird, die erkennbar mit nassem und glitschigem Laub bedeckt ist.

Verletzt sich ein Fußgänger, weil er die Treppe dennoch benutzt hat und bricht sich hierbei das Handgelenk, so kann gegen die verkehrssicherungspflichtige Stadt kein Schadensersatzspruch geltend gemacht werden.

Das Betreten der Treppe erfolgt in einem solchen Fall auf eigene Gefahr.

Erschwerend kommt hinzu, dass auf unbefestigten Wegen ohnehin nicht erwartet werden kann, dass eine regelmäßige Reinigung erfolgt oder eine vollständige Rutschsicherheit gewährleistet wird.


LG Itzehoe, 09.09.1999 - Az: 3 O 153/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant