Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 1. Oktober 2019 insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Anträge betrafen das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart und hierzu im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen.
Die Nichtannahmen erfolgten gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ohne Begründung.