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Schadensersatz auch bei Kenntnis von Schummelsoftware im Auto?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Klage einer Gebrauchtwagenkäuferin gegen VW wegen im Fahrzeug eingesetzter Schummelsoftware scheiterte im vorliegenden Fall daran, dass die Käuferin seit September aufgrund der Information der Öffentlichkeit durch VW über die Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren seit September 2015 Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, das Fahrzeug dennoch im Januar 2016 gekauft wurde.

Diese Kenntnis schließt einen Anspruch der Käuferin jedoch aus.


OLG Naumburg, 24.07.2019 - Az: 5 U 37/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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