Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.407 Anfragen

Unfall eines Linksabbiegers beim Schneiden einer Kurve mit Wartepflichtigem

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Wartepflichtige darf, ohne dass ihn ein Verstoß gegen § 8 StVO trifft, auf der für ihn rechten Fahrbahnseite grundsätzlich bis zur Schnittlinie der Einmündung vorfahren. Er muss allerdings im Rahmen des Gebots allgemeiner Rücksichtnahme bei der Annäherung an die Schnittlinie den gesamten vorfahrtsberechtigten Verkehr von rechts wie von links beobachten.

Der Linksabbieger hat den Unfall vorliegend maßgeblich verursacht, weil er die Kurve so stark geschnitten hat, dass er mit dem Wartepflichtigem fast vollständig auf dessen Fahrspur kollidiert ist, noch bevor dieser die Schnittlinie zur vorfahrtsberechtigten Straße erreicht hatte.

Angesichts des groben Verkehrsverstoßes des Linksabbiegers hielt das Gericht unter den gegebenen Umständen eine Mithaftung von 70% zulasten des Abbiegers für angemessen


LG Saarbrücken, 27.04.2018 - Az: 13 S 165/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant